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Anforderung SanitätsdienstGrundsätzeDer DRK-Ortsverein Teningen stellt auf Anforderung und bei Bedarf eine entsprechende Einheit mit der notwendigen Ausrüstung für die Durchführung des Sanitätsdienstes in seinem Zuständigkeitsbereich zur Verfügung. Zur Bewertung der Notwendigkeit der eingesetzten Helfer und des benötigten Materials verweisen wir auf die Broschüre "Einsätze des DRK bei Großveranstaltungen" der Kreisverbände Emmendingen, Freiburg, Hochschwarzwald und Müllheim (die Broschüre ist beim Ortsverein vorrätig), auf die neue Versammlungstättenverordnung ab 01.07.2004. Ebenso wird auf die Richtlinien hinsichtlich Ausbildungsstand des Personals und weiterer Vorgaben der Spitzenverbände bei Sportveranstaltungen hingewiesen (z.B. Reitturniere, Judowettkämpfe, Kartmeisterschaften). Diese Richtlinien sind vom Veranstalter nachzuweisen. Evt. vorzuhaltende Rettungswagen mit Ärzten oder Rettungsdienstpersonal können über den Ortsverein ebenfalls organisiert werden. (Rechnungen hierüber erhalten Sie vom Kreisverband) AnforderungDie Anforderung des Dienstes sollte rechtzeitig (zu Jahresbeginn, jedoch spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich beim Ortsverein beantragt werden. Für Teilnahme an Vorbesprechungen, Unklarheiten und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. AufwandsentschädigungDas Einsatzpersonal besteht aus ehrenamtlichen Helfern. Für den geleisteten Aufwand der teuren Einsatzmittel berechnen wir gemäß nachfolgender Liste nach einheitlicher kreisverbandsweiter Vorgabe:
Zusätzlich sind die ehrenamtlichen Einsatzkräfte während des Dienstes angemessen unentgeltlich mit Essen und Getränken zu versorgen. Sonderabsprachen sind möglich. Die Aufwandsentschädigung ist bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung unter Angabe des Veranstaltungsnamens auf eines unserer Konten zu überweisen. © 2005 Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Teningen |